Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cenubis GmbH

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung, Änderungen der AGB

(1) Die Cenubis GmbH ist ein IT-Unternehmen (nachfolgend „Cenubis“ genannt).
(2) Das Angebot von Cenubis richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
(3) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Cenubis und dem Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere etwaigen AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

(1) Cenubis ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Cenubis gewährleistet nach § 8 und § 9 dieser AGB die Geheimhaltung und den Datenschutz.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt Cenubis vollumfänglich bei der Leistungserbringung, insbesondere wird der Kunde benötigte Zugangsdaten, Informationen, Schnittstellen und Content unverzüglich bereitstellen, damit Cenubis ihre Leistungen termingerecht erbringen kann.
(2) Soweit der Kunde etwaige Zugangsdaten zu Servern, Webspace, etc. von Cenubis erhalten hat, wird er diese geheim halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter sichern. Der Kunde wird Cenubis unverzüglich mitteilen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet – sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben – eine Backup-Kopie etwaiger von ihm an Cenubis übermittelten und/oder in die vertragsgegenständliche IT-Umgebung eingestellten Daten auf dem jeweils neuesten Stand zu
erstellen und in der Weise zu verwahren, dass ein unbeabsichtigter Datenverlust vermieden wird. Insbesondere ist Cenubis außerhalb der im Rahmen von Hosting-Leistungen vereinbarten Speicherung nicht verpflichtet, Informationen des Kunden aufzubewahren.

 

§ 4 Übergabe und Abnahme

(1) Die von Cenubis erbrachten Leistungen bzw. Leistungsteile können unter anderem kauf-, miet-, dienst- oder werkvertraglichen Charakter haben. Soweit es sich um kaufvertragliche Leistungen/Leistungsteile handelt, gilt die Leistung mit Übergabe der Kaufsache als erbracht. Soweit es sich um dienstvertragliche Leistungen/Leistungsteile handelt, gilt die Leistung mit Vorlage der entsprechenden Tätigkeitsdokumentation durch Cenubis als erbracht. Bei werkvertraglichen Leistungen ist die jeweilige Werkleistung von dem Kunden abzunehmen. Cenubis ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird.
(2) Die Abnahme von werkvertraglichen Leistungen/Leistungsteilen hat unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bereitstellung des Werkes zur Prüfung in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail) zu erfolgen.
(3) Falls der Kunden nicht innerhalb der in § 4 Abs. 2 aufgeführten Abnahmefrist seine Abnahme erklärt oder seine Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines nicht unwesentlichen Mangels verweigert hat, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunden das Werk produktiv nutzt. Eine produktive Nutzung liegt z.B. vor, wenn das Werk im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit einsetzt.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Auslandszahlungen hat der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
(2) Sollte sich während der Vertragslaufzeit der Verbraucherpreisindex um mehr als 5 % verändern, so ist Cenubis zur Anpassung der vereinbarten Vergütung in der entsprechenden Höhe berechtigt.
(3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Cenubis aus Vergütung oder Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 6 Gewährleistung

(1) Vor Rücksendung von einer mangelbehafteten Kaufsache oder eines mangelhaften Werkes an Cenubis hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
(2) Das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, verjährt nach Ablauf von zwölf (12) Monaten vom Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme an.

 

§ 7 Haftung

(1) Cenubis haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten beruhen, mit der Ausnahme von Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit. Ebenfalls gilt diese Haftungsbegrenzung nicht für die Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten.
(2) Der Kunde trägt auf seinen Systemen die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen incl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates. Bei von uns verschuldetem Datenverlust ist unsere Haftung begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der letzten vollständigen und fehlerfreien Datensicherung des Kunden.

 

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
(2) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor diesen Geheimhaltungsverpflichtungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung einer Individualvereinbarung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

 

§ 9 Referenzwerbung

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Cenubis seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt zu eigenen Präsentations- und Referenzzwecken z.B. auf der Cenubis Webseite, den Social-Media-Auftritten, in Ausschreibungen, Prospekten, Werbeflyer etc. nutzen darf.

 

§ 10 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Individualvereinbarungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(2) Der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand in Fulda.
(4) Erfüllungsort ist Fulda.

 

Stand: 1. September 2022